EU-Verordnungen befassen sich mit dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, dem Inverkehrbringen von Biozidprodukten und der Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von hädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln. Ausführliche Informationen über die EU-Rechtsvorschriften zu Pestiziden finden sich im Internet auf der Website "Pflanzenschutz". Darüber hinaus regelt die EU den Schutz der Wasserqualität im Hinblick auf Pestizide. Die Wasserrahmenrichtlinie umfasst ein integriertes Regelwerk für die Bewertung, Überwachung und Bewirtschaftung sämtlicher Oberflächengewässer und Grundwasservorräte auf der Grundlage ihres ökologischen und chemischen Zustands. In der Richtlinie werden Maßnahmen festgelegt, um Emissionen, Einleitungen und Verluste gefährlicher Stoffe zu reduzieren oder zu beseitigen und um Oberflächengewässer zu schützen.
Ziel der EU-Rechtsvorschriften zu Nitraten ist eine Reduzierung der Gewässerbelastung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Verhinderung weiterer Verunreinigungen.
Mit der verabschiedeten Nitrat-Richtlinie der EU wurden zwei Hauptziele verfolgt: Reduzierung der Gewässerbelastung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen sowie Verhinderung weiterer Verunreinigungen. Diese von den Mitgliedstaaten geregelte Richtlinie beinhaltet folgende Maßnahmen: Überwachung der Gewässerqualität in Bezug auf die Landwirtschaft, Ausweisung von nitratgefährdeten Gebieten, Schaffung von (freiwilligen) Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und (obligatorischen) Maßnahmen, die in Aktionsprogrammen für nitratgefährdete Gebiete umzusetzen sind. In der Richtlinie wird für diese Gebiete zudem ein Grenzwert für Stickstoff aus Viehdung festgesetzt, der pro Hektar ausgebracht werden kann, und zwar 170 kg N/ha pro Jahr.
In den Regeln für gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft sind Punkte erfasst wie Ausbringungszeiträume, Einsatz von Düngemitteln in der Nähe von Wasserläufen und geneigten Flächen, Methoden der Dunglagerung, Ausbringungsverfahren und Fruchtwechsel sowie weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die Aktionsprogramme müssen obligatorische Maßnahmen zu folgenden Aspekten enthalten: Zeiträume, in denen das Ausbringen bestimmter Düngemittelarten verboten ist, Fassungsvermögen von Behältern zur Dunglagerung, Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln (an steilen Hängen, auf wassergesättigtem, überschwemmtem, gefrorenem oder schneebedecktem Boden, in der Nähe von Wasserläufen) sowie andere Maßnahmen, die in den Regeln für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft aufgeführt sind.
Züchter und Fachberater, Wissenschaftler von Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie Praktiker bestreiten das Programm «Energiepflanzen». Dieses Programm ist hochaktuell aus züchterischer, landwirtschaftlicher, technologischer und wissenschaftlicher Sicht.
Ein solch umfassender-auch kritischer Blick auf die Varianten der Bioenergieerzeugung ist in der derzeitigen Euphorie mehr als angebracht. Ausführlich werden ökonomische Aspekte erörtert, Sorten-und Anbaukozepte diskutiert-und das nicht nur unter heutigen Voraussetzungen.
Die Wissenschaftler von der Martin-Luther-Universität beschrieben Perspektiven für Energiepflanzen aus ökonomischer Sicht. 2005 wurden etwa 45 000 MWh «Bio»-Strom in Deutschland erzeugt. Fast 90% davon stammen von Wind und Wasser, Sonne und Biomasse spielen zurzeit noch eine untergeordnete Rolle. Vom jährlichen Gesamtenergieverbrauch Deutschlands-über 14 000 Petajoule-werden erst etwa 3% aus Biomasse (Holz, Energiepflanzen, Stroh und Biogas) erzeugt. Jedoch wird die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mittelfristig für eine Erhöhung dieses Anteils sorgen. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, den gesamten angebotenen Ökostrom abzunehmen und nach höheren Sätzen zu vergüten.
Erneuerbare Energien können viel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und damit zum Klimaschutz beitragen. Unter anderem deshalb haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie verständigt, wonach 2010 etwa 12% der Gesamtenergiequellen stammen sollen.
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