kaum abzuschatzen. Teile der Reform, insbesondere die Zustandigkeit fur die Betreuung erwerbsfahiger
Sozialhilfeempfanger, sind noch offen. Die Institute hatten bereits in ihrem Gutachten
vom vergangenen Herbst fur eine enge Zusammenarbeit zwischen der BA und den Sozialamtern
der Kommunen bei der Betreuung der erwerbsfahigen Sozialhilfeempfanger pladiert,
um Arbeitsvermittlung und soziale Integration vor Ort in einer Hand zu konzentrieren.22 Dies ist
im vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz auch vorgesehen. Kritik gibt es aber insbesondere
von Landern und Gemeinden an den Arbeitsgemeinschaften von Agenturen fur Arbeit und
kommunalen Tragern, die die Bezieher von Arbeitslosengeld II kunftig betreuen sollen. Die
Kommunen befurchten, dass sie dort nicht gleichberechtigt tatig werden konnen. Um solchen
Bedenken Rechnung zu tragen, soll es zusatzlich eine so genannte Optionslosung geben, die den
Kommunen die Wahl einraumt, auch die Aufgaben der BA zu ubernehmen. Uber die Ausgestaltung
gibt es aber noch keine Einigung zwischen Bund und Landern. Das Nebeneinander verschiedener
Modelle ist nach Einschatzung der Institute nicht unproblematisch. Es durfte zu Reibungsverlusten
fuhren, zumal ein Wechsel zwischen beiden Modellen moglich ist. Nach Einschatzung
der Institute sollte unbedingt vermieden werden, dass die Zusammenfuhrung der Systeme
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Aufblahung der Burokratie fuhrt, die die angestrebten
Effizienzgewinne zunichte macht.
Die Institute halten es fur sinnvoll, dass bei der Anrechnung von Einkommen und Vermogen
solche Vermogensteile nicht berucksichtigt werden sollen, die der Altersvorsorge dienen. Sie
befurworten auch, das Zuverdienen zu erleichtern. Die jetzt vorgesehene Regelung stellt eine
erhebliche Verbesserung gegenuber der heutigen Sozialhilfepraxis dar, da Transferentzugsraten
von 100 % nicht mehr wie bisher bei einem Monatslohn von 691 Euro, sondern erst von mehr
als 1 500 Euro erreicht werden. Es ist allerdings noch nicht abzuschatzen, was diese Ma.nahme
kostet. Die Institute halten es ebenfalls fur sinnvoll, dass von den erwerbsfahigen Sozialhilfeempfangern
im Sinne des Forderns und Forderns eigene Bemuhungen um einen Arbeitsplatz
eingefordert und bei Fehlverhalten Sanktionen ergriffen werden. Positiv zu werten ist auch, dass
entgegen der ursprunglichen Absicht darauf verzichtet wurde, die Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme
fur Langzeitarbeitslose an einen „ortsublichen Lohn“ zu koppeln. Damit hatte man einen
Mindestlohn eingefuhrt, der die Vermittlung solcher Arbeitsloser erschwert hatte.
Als Folge der Zusammenfuhrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe konnte die Zahl der Arbeitslosen
zunachst steigen. So konnte die stufenweise Senkung der Arbeitslosenhilfe dazu fuhren,
dass Angehorige von Arbeitslosenhilfebeziehern sich nun ebenfalls als arbeitssuchend melden.
Zudem werden erwerbsfahige Sozialhilfeempfanger, die sich bisher – etwa wegen der Betreuung
kleiner Kinder – nicht als arbeitssuchend registrieren lassen mussten, dies nun nachholen,
um ihre Leistung nicht zu verlieren. Wie gro. dieser Effekt sein wird, ist nur schwer abzuschatzen;
er konnte eine Gro.enordnung von reichlich 100 000 erreichen.
Die Institute haben bereits mehrfach betont, dass sie die in Angriff genommene Arbeitsmarktreform
alles in allem fur einen Schritt in die richtige Richtung halten. Sie konnte dazu beitragen,
die Effizienz der Arbeitsvermittlung und die Intensitat der Arbeitssuche zu erhohen sowie die
Dauer der Arbeitslosigkeit zu verringern. Auch konnte die Neuregelung der Mini-Jobs helfen,
Arbeitsplatze aus der Schattenwirtschaft auf den regularen Arbeitsmarkt zuruckzuverlagern. Die
Institute haben allerdings immer davor gewarnt, bei der Bekampfung der Arbeitslosigkeit allzu
gro.e Hoffnungen auf das Hartz-Konzept zu setzen, das die Grundlage der neuen Arbeitsmarktpolitik
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