Inhalt. Einfuhrung. Uberblick. Wirtschaftspolitik. Agenda 2010. Arbeitsmarktpolitik. Zur Lohnpolitik, страница 16

kaum abzuschatzen. Teile der Reform, insbesondere die Zustandigkeit fur die Betreuung erwerbsfahiger

Sozialhilfeempfanger, sind noch offen. Die Institute hatten bereits in ihrem Gutachten

vom vergangenen Herbst fur eine enge Zusammenarbeit zwischen der BA und den Sozialamtern

der Kommunen bei der Betreuung der erwerbsfahigen Sozialhilfeempfanger pladiert,

um Arbeitsvermittlung und soziale Integration vor Ort in einer Hand zu konzentrieren.22 Dies ist

im vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz auch vorgesehen. Kritik gibt es aber insbesondere

von Landern und Gemeinden an den Arbeitsgemeinschaften von Agenturen fur Arbeit und

kommunalen Tragern, die die Bezieher von Arbeitslosengeld II kunftig betreuen sollen. Die

Kommunen befurchten, dass sie dort nicht gleichberechtigt tatig werden konnen. Um solchen

Bedenken Rechnung zu tragen, soll es zusatzlich eine so genannte Optionslosung geben, die den

Kommunen die Wahl einraumt, auch die Aufgaben der BA zu ubernehmen. Uber die Ausgestaltung

gibt es aber noch keine Einigung zwischen Bund und Landern. Das Nebeneinander verschiedener

Modelle ist nach Einschatzung der Institute nicht unproblematisch. Es durfte zu Reibungsverlusten

fuhren, zumal ein Wechsel zwischen beiden Modellen moglich ist. Nach Einschatzung

der Institute sollte unbedingt vermieden werden, dass die Zusammenfuhrung der Systeme

von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Aufblahung der Burokratie fuhrt, die die angestrebten

Effizienzgewinne zunichte macht.

Die Institute halten es fur sinnvoll, dass bei der Anrechnung von Einkommen und Vermogen

solche Vermogensteile nicht berucksichtigt werden sollen, die der Altersvorsorge dienen. Sie

befurworten auch, das Zuverdienen zu erleichtern. Die jetzt vorgesehene Regelung stellt eine

erhebliche Verbesserung gegenuber der heutigen Sozialhilfepraxis dar, da Transferentzugsraten

von 100 % nicht mehr wie bisher bei einem Monatslohn von 691 Euro, sondern erst von mehr

als 1 500 Euro erreicht werden. Es ist allerdings noch nicht abzuschatzen, was diese Ma.nahme

kostet. Die Institute halten es ebenfalls fur sinnvoll, dass von den erwerbsfahigen Sozialhilfeempfangern

im Sinne des Forderns und Forderns eigene Bemuhungen um einen Arbeitsplatz

eingefordert und bei Fehlverhalten Sanktionen ergriffen werden. Positiv zu werten ist auch, dass

entgegen der ursprunglichen Absicht darauf verzichtet wurde, die Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme

fur Langzeitarbeitslose an einen „ortsublichen Lohn“ zu koppeln. Damit hatte man einen

Mindestlohn eingefuhrt, der die Vermittlung solcher Arbeitsloser erschwert hatte.

Als Folge der Zusammenfuhrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe konnte die Zahl der Arbeitslosen

zunachst steigen. So konnte die stufenweise Senkung der Arbeitslosenhilfe dazu fuhren,

dass Angehorige von Arbeitslosenhilfebeziehern sich nun ebenfalls als arbeitssuchend melden.

Zudem werden erwerbsfahige Sozialhilfeempfanger, die sich bisher – etwa wegen der Betreuung

kleiner Kinder – nicht als arbeitssuchend registrieren lassen mussten, dies nun nachholen,

um ihre Leistung nicht zu verlieren. Wie gro. dieser Effekt sein wird, ist nur schwer abzuschatzen;

er konnte eine Gro.enordnung von reichlich 100 000 erreichen.

Die Institute haben bereits mehrfach betont, dass sie die in Angriff genommene Arbeitsmarktreform

alles in allem fur einen Schritt in die richtige Richtung halten. Sie konnte dazu beitragen,

die Effizienz der Arbeitsvermittlung und die Intensitat der Arbeitssuche zu erhohen sowie die

Dauer der Arbeitslosigkeit zu verringern. Auch konnte die Neuregelung der Mini-Jobs helfen,

Arbeitsplatze aus der Schattenwirtschaft auf den regularen Arbeitsmarkt zuruckzuverlagern. Die

Institute haben allerdings immer davor gewarnt, bei der Bekampfung der Arbeitslosigkeit allzu

gro.e Hoffnungen auf das Hartz-Konzept zu setzen, das die Grundlage der neuen Arbeitsmarktpolitik