zu steigern, ergabe sich hieraus zumindest ein einmaliger Beschaftigungseffekt.
Allerdings ist einzuschranken, dass angesichts der nur niedrigen Zahl von Vakanzen
die Wirkung gering sein wird. Aus den gleichen Grunden fuhrt auch die beschlossene Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu keiner zusatzlichen Beschaftigung.
Viele der Arbeitsmarktreformen, z.B. die strengere Zumutbarkeitsregelung, durften das Wachstumspotential
steigern. Sie werden aber ihre volle Wirkung erst in einem Aufschwung entfalten,
wenn das Potential mehr und mehr ausgeschopft ist. Auch konnte der Aufschwung mit den Reformen
langer anhalten als ohne sie.
Wenig effizienzsteigernd sind solche Reformen im Gesundheitssektor, mit denen allein – wie
kunftig beim Zahnersatz – die Finanzierung der Leistungen auf die privaten Haushalte verlagert
wird. Solange keine zusatzlichen Anreize fur eine bessere Vorsorge damit verbunden sind, konnen
auch hieraus nicht die erwunschten Wachstums- und Beschaftigungseffekte entstehen. Zwar
verbilligt sich auf der einen Seite der Einsatz des Faktors Arbeit fur die Unternehmen, und die
internationale Wettbewerbsfahigkeit wird verbessert. Auf der anderen Seite wird jedoch der
private Verbrauch belastet. Wie hoch auch immer man die beiden Effekte im Einzelnen einschatzt,
ein durchgrei-fender Wachstumsimpuls kann hieraus nicht entstehen. Gerade im Gesundheitssystem
wird die Reform der kostentreibenden Strukturen bei den Kassenarztlichen
Vereinigungen und der Pharmaindustrie, die durch mangelnden Wettbewerb gekennzeichnet
sind, nicht zielstrebig genug angegangen.
Alles in allem ist selbst von den langfristig sinnvollen Reformschritten kein Ansto. fur die Konjunktur
zu erwarten. Auf langere Sicht ist aber mit einem Wachstumsimpuls zu rechnen, der
allerdings nicht allzu gro. sein wird.
Die Bundesregierung hat im Jahre 2003 mit einer Neuausrichtung ihrer Arbeitsmarktpolitik
begonnen. Grundlage sind die Vorschlage der Hartz-Kommission vom August 2002. Im vergangenen
Jahr wurde eine Reihe von Ma.nahmen in Kraft gesetzt. So wurden insbesondere
- mit der Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) begonnen,
- die Forderung von Existenzgrundungen durch sog. Ich-AGs erweitert und
- die Bestimmungen fur Mini-Jobs neu geregelt und eine Gleitzone fur Midi-Jobs
zwischen 400 und 800 Euro eingefuhrt.
Daruber hinaus wurden u.a. eine fruhzeitigere Meldefrist fur Arbeitslose eingefuhrt, die Zumutbarkeitsregelungen
verscharft, die Moglichkeiten der befristeten Beschaftigung alterer Arbeitnehmer
ausgeweitet, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verkurzt (ab Februar 2006) und
der Kundigungsschutz partiell gelockert. Ein weiterer Vorschlag der Hartz-Kommission, die
Einstellung von Arbeitslosen durch Koppelung an ein zinsgunstiges Darlehen zu fordern („Kapital
fur Arbeit“), war bereits Ende 2002 beschlossen worden. Nun soll die Neuausrichtung der
Arbeitsmarktpolitik mit der Umwandlung der Arbeitsamter in Job-Center und mit der Zusammenfuhrung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II fortgesetzt werden.
Entsprechend dem Auftrag der Hartz-Kommission zielt die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik
gro.enteils auf eine effizientere Arbeitsvermittlung, eine bessere Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen, die Verringerung von Mismatch am Arbeitsmarkt sowie eine Intensivierung
der Suchprozesse; dadurch soll die Dauer der Arbeitslosigkeit reduziert werden. Mit den
neuen Regelungen soll aber auch insgesamt die Flexibilitat und Dynamik am Arbeitsmarkt erhoht
werden. Schlie.lich sollen auch Kosten verringert und finanzielle Mittel eingespart werden,
u.a. durch die Zusammenfuhrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Nimmt man allein die Inanspruchnahme der neuen Instrumente als Ma.stab, kann die Neuausrichtung
der Arbeitsmarktpolitik durchaus Erfolge vorweisen. Dies gilt insbesondere fur die IchAGs, von denen es im Marz dieses Jahres schon 115 770 gab; entsprechend gestiegen ist die
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