Grundlagen des deutschen wirtschaftsrechts. Основы немецкого экономического права, страница 7

c. 1. 4. Beantworten Sie Fragen zur Kontrolle und Selbstkontrolle:

a)  Was ist die wichtigste Idee des BGB?

b)  Aus welchen Gründen regelt der AT bestimmte Rechtsverhältnisse nicht abschließend?

c)  Als was kann man jedes Buch des BGB betrachten?

d)  Hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung bei der Schaffung des AT‘s erreicht?

e)  Welches sind die Aufgaben des zweiten Buches des BGB?

f)  Womit beschäftigt sich das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht?

g)  Was besagt das Trennungsprinzip?

h)  Wodurch werden Verpflichtungsgeschäfte begründet?

i)  Welches Ziel hat das Verfügungsgeschäft?

j)  Welchen Inhalt hat das Abstraktionsprinzip?

k)  Welche Auswirkung hat die Unwirksamkeit eines Verpflichtungsgeschäfts auf das Verfügungsgeschäft?


II.  Texte zum Übersetzen und Referieren

Text 1. “Übersicht zu Inhalt und Struktur des BGB“.

Einführung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Rechtsquelle für das deutsche Zivilrecht. Es ist am 1.1.1900 in Kraft getreten.

Dogmatisch geht das BGB in weiten Teilen auf das römische Recht zurück. Der Ursprung wird in der Übernahme des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sehr deutlich. Auch das Schuldrecht ist stark durch das römische Recht geprägt. Hingegen orientiert sich das Sachenrecht größtenteils an germanisch-rechtlichen Elementen. Diese Zusammenfügung ergibt sich aus der historischen Entstehungsgeschichte. Der Gesetzgeber wollte und konnte damals nicht eine völlig neue Rechtsordnung schaffen. Seine Aufgabe war, nach der Gründung des Deutschen Reichs (1871) eine dringend notwendige Rechtsvereinheitlichung durchzuführen. Hierbei wurden vorhandene Elemente mit neuen verbunden.

Kennzeichnend für das BGB ist sein hoher Abstraktionsgrad. Der Gesetzgeber wollte auf engstem Raum möglichst Aussagen für alle Lebensbereiche treffen. Deshalb wurden spezielle Rechtsbegriffe und eine komplizierte Verweisungstechnik verwendet. Diese wissenschaftliche Vorgehensweise führte dazu, dass das Gesetz für einen juristischen Laien weitestgehend unverständlich ist.

Text 2 „Das Schuldrecht“.

Arten von Schuldverhältnissen

Schuldverhältnisse kann man nach der Form ihrer Entstehung unterscheiden. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse entstehen durch Rechtsgeschäfte, in aller Regel durch Verträge, wie z.B. durch Kauf- oder Mietvertrag. Hier herrscht der Grundsatz der Privatautonomie. Die Parteien können grundsätzlich frei vereinbaren, welche Leistungspflichten sie regeln möchten.

Im Gegensatz dazu beruhen gesetzliche Schuldverhältnisse nicht auf Parteivereinbarungen, sondern entstehen unmittelbar kraft Gesetzes. Das Gesetz legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein bestimmtes Schuldverhältnis begründet wird.

Gesetzliche Schuldverhältnisse finden wir im Schuldrecht, aber auch in anderen Bereichen. Die drei wichtigsten Gruppen im Schuldrecht sind die unerlaubte Handlung, die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerhalb des Schuldrechts kann man als Beispiel das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis oder Unterhaltsverhältnisse anführen.

Text 3. «Der Kaufvertrag».

Die Wandelung und die Minderung.

Wandelung bedeutet, dass der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt und den Kaufgegenstand zurückgibt. Minderung bedeutet, dass der Käufer einen geringeren Kaufpreis bezahlt, weil die Sache einen Fehler hat. Wenn ein Gattungskauf vorliegt, kann der Käufer ebenfalls Wandelung und Minderung verlangen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, vom Verkäufer die Nachlieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Die mangelhafte Sache braucht der Käufer in diesem Fall nicht annehmen. Sollte er die fehlerhafte Sache dennoch annehmen, muss er sie bei der Nachlieferung zurückgeben.

Text 4. „Andere wirtschaftsrechtlich relevante Vertragstypen“.

Der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.