a) Nach welchem Prinzip ist das BGB aufgebaut?
b) Was ist die wichtigste Idee des BGB?
c) In wie viele Bücher ist das BGB untergliedert und welche Bereiche des Privatrechts werden dort geregelt?
d) Aus welchen Gründen regelt der AT bestimmte Rechtsverhältnisse nicht abschließend?
e) Wann kann man erst einen Rechtsfall beurteilen?
f) Als was kann man jedes Buch des BGB betrachten?
g) Hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung bei der Schaffung des AT‘s erreicht?
h) Welches sind die Aufgaben des zweiten Buches des BGB?
i) Womit beschäftigt sich das Sachenrecht?
j) Was wird im Familienrecht geregelt?
k) Was ist der Gegenstand des Erbrechts?
l) Wozu führt die Unterscheidung im BGB zwischen Schuldrecht und Sachenrecht?
m) Was besagt das Trennungsprinzip?
n) Wodurch werden Verpflichtungsgeschäfte begründet?
o) Welches Ziel hat das Verfügungsgeschäft?
p) Welchen Inhalt hat das Abstraktionsprinzip?
q) Welche Auswirkung hat die Unwirksamkeit eines Verpflichtungsgeschäfts auf das Verfügungsgeschäft?
r) Wodurch werden ungerechte Ergebnisse vermieden, die sich aus der strikten Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ergeben können?
b. 1. 3. Bilden Sie unter Verwendung der im Text vorgegebenen Wörter bzw. Wendungen vollständige Sätze.
a) das BGB, der Aufbau, das Buch, vom Allgemeinen zum Besonderen, gehen, einteilen;
b) die allgemeinen Regeln, der AT, das erste Buch, enthalten;
c) die Idee des Allgemeinen Teils, alle Bereiche des BGB, Sätze, gültig sein;
d) das römische Recht, die Vorschriften, Sachen und Rechtsgeschäfte, natürliche und juristische Personen, folgen, enthalten;
e) der AT, die Rechtsverhältnisse, die Funktion, abschließend regeln;
f) andere Teile des BGB, der Rechtsfall, die Möglichkeit, die Rechtssätze, beurteilen;
g) das Buch, das Gesetz, die Vorschriften, die AT-Regeln, betrachten, entgegenstehen;
h) die Zielsetzung, der AT, der Gesetzgeber, bedingt gelingen, verwirklichen;
i) die Vorschriften, die Sachen, das Sachenrecht, ausschließlich zuordnen;
j) das Schuldrecht, vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, die Rechtsverhältnisse zwischen „Gläubiger“ und „Schuldner“, behandeln, regeln;
k) das Sachenrecht, die Vorschriften, der Besitz, die tatsächliche Herrschaft über die Sache, regeln;
l) das Sachenrecht, das Eigentum, die Herrschaftsmacht, sog. dingliche Rechte, kennen;
m) das Eigentumsrecht, ein beschränkter Inhalt, im Vergleich, das Pfandrecht, Grundschuld, Hypothek, sonstige dingliche Rechte, haben;
n) die rechtlichen Beziehungen im Rahmen von Ehe und Familie, Eheschließung, Ehescheidung, das Familienrecht, regeln;
o) das eheliche Güterrecht, die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, normieren;
p) die vermögensrechtlichen Folgen, das Erbrecht, beim Tod einer Person, regeln;
q) die Privatautonomie, der Grundsatz der Testierfreiheit, das Erbrecht, herrschen, beeinflussen;
r) der Erblasser, die Erbfolge, das Testament, der Erbvertrag, das Gesetz, regeln, ermöglichen;
s) das Pflichtteilsrecht, der Erblasser, Schranken, der Nachlaß, die Mindestbeteiligung, setzen, normieren;
t) das Trennungsprinzip, das Abstraktionsprinzip, das Schuldrecht, das Sachenrecht, die Unterscheidung im BGB, das deutsche Recht, unterworfen sein;
u) das Verpflichtungsgeschäft, das Verfügungsgeschäft, das Trennungsprinzip, besagen, unterscheiden;
v) der schuldrechtliche Vertrag, eine Verpflichtung zur Leistung, die Verpflichtungsgeschäfte, begründen, erfüllen;
w) das Verfügungsgeschäft, dingliche Rechtslage, die Änderung der tatsächlichen Rechtslage, ändern, heißen;
x) das Trennungsprinzip, das Abstraktionsprinzip, das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, getrennt beurteilen, fortsetzen;
y) das Bereicherungsrecht, als Korrekturmechanismus, die ungerechten Ergebnisse, absolute Betrachtung, vermeiden, dienen;
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