h) Die Gewerkschaft stellt sich ... ihre Mitglieder.
i) Der Arbeitsvertrag wird ... Zeit, d.h. befristet abgeschlossen.
b. 2. 4. Setzen Sie die Präpositionen sinngemäß ein.
a) Der Gesetzgeber wollte ... engstem Raum möglichst Aussagen ... alle Bereiche treffen.
b) Das BGB geht ... weiten Teilen ... das römische Recht zurück.
c) Laut dem Trennungsprinzip muss man strikt ... dem Verpflichtungsgeschäft und dem Verfügungsgeschäft unterscheiden.
d) Das Gesetz ermöglicht dem Erblasser, seine Erbfolge ... Testament oder Erbvertrag zu regeln.
e) ... vierten Buch regelt das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen .. Rahmen von Ehe und Familie.
f) Der Professor betreut ... der Gruppe von Doktoranden auch noch ein Projekt.
g) ... den Paragraphen 854- 1256 des BGB ist das deutsche Sachenrecht geregelt.
h) Ausgehend von der Nichterfüllung seiner Leistungen wird der Schuldner ... Gericht verklagt.
i) Die Gesellschaft muss etwas ... die Ausbreitung des Drogenkonsums unternehmen.
j) Das Gesetz ist ... einen juristischen Laien weitestgehend unverständlich.
k) Der Abschnitt ... Vereine und Stiftungen enthält eine geschlossene Regelung dieser Institute.
b. 2. 5. Übersetzen Sie die Bestandteile des Textes schriftlich.
a) Das erste Buch enthält die allgemeinen Regeln für das gesamte bürgerliche Recht und wird daher als „Allgemeiner Teil“ oder kurz AT genannt.
b) Im zweiten Buch ist das Schuldrecht, im dritten Buch das Sachenrecht geregelt.
c) Das vierte Buch enthält das Familien- und das fünfte Buch das Erbrecht.
d) Die Idee des Allgemeinen Teils, immer vom Allgemeinen zum Besonderen zu gehen, gilt für alle Bereiche des BGB.
e) Der römisch-rechtlichen Einteilung folgend, enthält der AT Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte.
f) Die Rechtsfähigkeit ist im Schuldrecht, im Sachen-, Familien- und Erbrecht gleichermaßen Voraussetzung dafür, Rechte und Pflichten haben zu können.
g) Seiner Funktion entsprechend, regelt der AT nicht bestimmte Rechtsverhältnisse abschließend.
h) Aus dem Zusammenwirken der verschiedenen Bücher des BGB ergibt sich die Lösung eines Rechtsfalls.
i) Jedes Buch kann man im Prinzip als ein Gesetz für sich betrachten.
j) Daraus kann folgen, dass Vorschriften der weiteren Bücher den AT-Regeln entgegenstehen.
k) Dem Gesetzgeber ist es allerdings nur bedingt gelungen, die Zielsetzung des allgemeinen Teils zu verwirklichen.
l) Der Abschnitt über Vereine und Stiftungen beispielsweise enthält eine geschlossene Regelung dieser Rechtsinstitute, nicht bloß allgemeine Normen.
m) Auch die Vorschriften über Sachen sind ihrem Inhalt nach fast ausschließlich dem Sachenrecht zuzuordnen.
n) Das zweite Buch des BGB, das Schuldrecht, behandelt vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse.
o) Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen „Gläubiger“ und „Schuldner“ und gliedert sich seinerseits wieder in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil.
p) Das Sachenrecht, also das dritte Buch des BGB, beginnt mit Vorschriften über den Besitz als der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache.
q) Im Mittelpunkt steht jedoch die Regelung des Eigentums als umfassende rechtliche Herrschaftsmacht über eine Sache.
r) Neben dem Eigentum als dem vollen Herrschaftsrecht kennt das Sachenrecht sog. sonstige dingliche Rechte.
s) Diese Rechte haben im Vergleich zum Eigentumsrecht einen beschränkten Inhalt.
t) Pfandrecht, Grundschuld und Hypothek haben heute große Bedeutung als Sicherungsmittel in der Kreditwirtschaft.
u) Im vierten Buch regelt das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen im Rahmen von Ehe und Familie.
v) Hierzu gehören Eheschließung und Ehescheidung sowie die rechtlichen Folgen einer Scheidung, z.B. Unterhaltspflichten.
w) Das letzte Buch des BGB, das Erbrecht, regelt die vermögensrechtlichen Folgen beim Tod einer Person.
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