Wirtschaftsdeutsch. Немецкий язык для экономистов. Lesen Sie den Text noch einmal und beantworten Sie die Fragen, страница 8

In Aktiengesellschaften mit sehr vielen kleinen Anteilseignern („Publikumsgesellschaften") findet eine echte Überwachung des Managements durch die Aktionäre allerdings kaum statt. In den Ländern mit einem Universalbankensystem (Banken dürfen alle Arten von Geldgeschäften betreiben), wie z.B. in Deutschland, können die Kleinaktionäre eine Bank beauftragen, für sie die Überwachung des Managements durchzufuhren. Dazu müssen sie die Stimmrechte, die ihre Aktien (ihr Aktien-Depot in der Bank) repräsentieren, an die Bank übertragen. Diese erhält dann vom Aktionär ein „Depotstimmrecht".

Das den Banken übertragene Depotstimmrecht ist wirtschaftlich in einigen Ländern umstritten, da es zu einem nicht immer erwünschten volkswirtschaftlichen und politischen Einfluss der Banken in der Wirtschaft führen kann.

R.Osterkamp, Marktwirtschaft verstehen u. gestalten

WORTSCHATZ

die Vermögenswerte, pl       

verfügen über A.

das Eigenkapital

das Fremdkapital

ausschütten

(nicht) ausgeschüttete Gewinne

der Nominalwert

der Börsenwert

die Bilanz

aufweisen (ie, ie)

einen genau gleichen Wert

aufweisen

die Kosten; pl.

die Zinskosten der Konkurs der Verlust, -e die Rücklagen, pl.

die Auflösung der Reserven das Depot / depo; lat., fr./

das Depotstimmrecht

ZUM DETAILVERSTÄNDNIS

1. Wodurch kann die Finanzierung eines Unternehmens erfolgt sein?

2. Woraus besteht das Eigenkapital?

3. Woraus besteht das Fremdkapital?

4. In welchem Fall kann sich für ein Unternehmen (einen Haushalt) die Gefahr des Konkurses ergeben?

5. In welchem Fall werden Gewinner der Anteilseigner (der Gesellschaft) nicht ausgeschüttet? 6. Was versteht man unter dem Begriff „Universalbankensystem"?

7. Was versteht man unter dem Begriff „Depotstimmrecht"?

Insolvenz, Konkurs, Vergleich

Insolvenz eines Unternehmens (oder einer Privatperson) bedeutet, dass dieses seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das Unternehmen ist dann insolvent oder zahlungsunfähig. Die Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Kredite bei Banken, Lieferanten oder Kunden wurden dann bereits ausgeschöpft (andernfalls könnte das Unternehmen durch weitere Kreditaufnahme seine Zahlungsfähigkeit wiederherstellen). Meist wird ein insolventes Unternehmen als „überschuldet" betrachtet und erhält daher keine weiteren Kredite.

In Marktwirtschaft ist der Fall der Insolvenz i.a. rechtlich so geregelt (im folgenden am Beispiel Deutschlands erläutert), dass entweder ein Vergleich mit den Gläubigern oder der Konkurs des Unternehmens folgt.

Das gerichtliche Vergleichsverfahren muss (und kann) vom Schuldner beantragt werden. Es setzt voraus, dass der Schuldner für mindestens 35% seiner Verbindlichkeiten aufkommen kann. Es liegt dann bei den Gläubigern, ob sie den Vergleich akzeptieren. Ist die Voraussetzung für einen Vergleich nicht gegeben (oder wird dieser von den Gläubigern abgelehnt), muss der Konkurs angemeldet werden (vom Schuldner oder von einem der Gläubiger). Zur Befriedigung der Gläubiger wird das gesamte Vermögen des Schuldners herangezogen.

Im Fall von Einzelpersonen oder Personengesellschaften ist dies auch das Privatvermögen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter (aber nicht das Privatvermögen z.B. der Ehefrau). Im Fall von Kapitalgesellschaften verlieren die Gesellschafter bzw. Anteilseigner dagegen höchstens ihre Einlage/Anteile. Die leitenden Angestellten oder andere Mitarbeiter haften überhaupt nicht für die Schulden des Unternehmens - außer sie haben betrügerisch gehandelt, z.B. indem sie die Insolvenz verschleiert, die Konkursanmeldung verzögert und dadurch die Gläubiger noch zusätzlich geschädigt haben.

In einem gerichtlichen Konkursverfahren werden die Ansprüche der Gläubiger nach einer bestimmten Rangordnung befriedigt. Von höchstem Rang sind die Lohn- und Gehaltsforderungen der Mitarbeiter. Es folgen die Forderungen der Lieferanten. Von niedrigstem Rang sind i.a. die Forderungen der Banken. Die Durchführung des Konkursverfahrens führt zur Liquidierung (Auflösung) des insolventen Unternehmens.