Wirtschaftsdeutsch. Немецкий язык для экономистов. Lesen Sie den Text noch einmal und beantworten Sie die Fragen, страница 6

In einer real existierenden Marktwirtschaft ist die Gewerbefreiheit nie vollständig, sondern immer eingeschränkt. Die Einschränkungen resultieren v.a. aus Bestimmungen über den Ort des Gewerbebetriebs sowie über Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz. Wegen dieser Einschränkungen und Auflagen ist für die Errichtung eines Gewerbebetriebs im Normalfall auch in einer Marktwirtschaft eine Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren kann so aufwendig und langwierig sein, dass die Gewerbefreiheit ausgehöhlt wird und Investoren abgeschreckt werden. Es ist eine Sache, „Gewerbefreiheit" z.B. in der Verfassung zu garantieren; es ist aber eine ganz andere Sache, Gewerbefreiheit in der Wirklichkeit zu haben.

Von Gewerbefleiß spricht man, wenn kaufmännisches, technisches, handwerkliches und landwirtschaftliches Können genutzt wird zur Herstellung von Produkten, die sich erfolgreich verkaufen lassen (engl, am ehesten: industriousness). Der Begriff Gewerbefleiß ist zwar sehr plastisch und treffend, heute aber wenig gebräuchlich geworden. Man spricht heute meist von „Unternehmertum" (engl, entrepreneurship). Gewerbefleiß kann sich nur unter der Bedingung der Gewerbefreiheit voll entfalten. Gewerbefleiß ist die bedeutendste, vielleicht letztlich einzige Ursache für individuellen und kollektiven Wohlstand.

R.Osterkamp, Marktwirtschaft verstehen u. gestalten

Wortschatz

Erklären Sie die folgenden Begriffe in Ihrer Muttersprche aus dem Zusammenhang des Textes:

das Gewerbe__

die Gewerbefreiheit__

der Gewerbebetrieb__

die Errichtung eines Gewerbebetriebs_

die Einschränkungen und Auflagen

resultieren _

die Genehmigung     _

das Genehmigungsverfahren_

die Zunft, ü-e _

die Zunftordnung des Handwerks

der Gewerbefleiß

das Unternehmertum

ZUM DETAILVERSTÄNDNIS

Lesen Sie den Text noch einmal und beantworten Sie die Fragen:

1. Was bedeutet der Begriff Gewerbefreiheit?

2. Wann ist der Begriff Gewerbefreiheit entstanden?

3. Warum ist die Gewerbefreiheit in einer real existierenden Marktwirtschaft immer eingeschränkt?

4. Woraus resultieren die Einschränkungen der Gewerbefreiheit?

5. Für die Errichtung eines Gewerbebetriebs ist eine Genehmigung erforderlich. Wie ist das Genehmigungsverfahren?

6. Was versteht man unter dem Begriff Gewerbefleiß?

7. Unter welcher Bedingung kann sich Gewerbefleiß entfalten?

8. Was kann durch Gewerbefleiß in einer Gesellschaft erreicht werden?

WORTSCHATZÜBUNGEN

Ordnen Sie das jeweils passende Verb zu:

einen Gewerbebetrieb

Gewerbefreiheit

Gewerbefleiß

Aus Bestimmungen (über...)

Investoren

zur Herstellung (von ...)_

(abschrecken, betreiben, einschränken, entfalten, nutzen, resultieren)

Ordnen Sie die aufgeführten Begriffe den Definitionen zu. Ergänzen Sie jeweils den Artikel:

(selbständige) berufliche

Tätigkeit:

manuell und mit Werkzeugen ausgeführte Berufstätigkeit:

Anordnung, Vorschrift:

auferlegte Verpflichtung, Bedingung:   _

Zusammenschluß von Handwerken:

bestimmte Art und Weise, nach der man bei seiner Arbeit vorgeht, Methode:

(Auflage, Bestimmung, Gewerbe, Handwerk, verfahren, Zunft)

Rechtsformen der deutschen Unternehmen

Bezogen auf ihre Rechsform lassen sich die meisten Unternehmen den Personengesellschaften oder den Kapitalgesellschaften zuordnen.

Der Einzelunternehmer ist alleiniger Eigentümer, er haftet unbeschränkt für die Geschäftsschulden. Der erwirtschaftete Gewinn gehört ihm.

Bei den Personengesellschaften schaffen sich die Gesellschafter mit ihren Kapitaleinlagen zumeist ein persönliches Wirkungsfeld. Zu diesen Gesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Stille Gesellschaft. Die OHG ist eine handelsrechtlich Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt gegenüber den Gläubigem der OHG. In der KG haftet der persönlich tätige Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, während die übrigen (Kommanditisten) nur in Höhe ihrer Einlage haften. Dafür sind sie an der Geschäftsführung nicht beteiligt. Der Stille Gesellschafter beteiligt sich mit seiner Einlage am Gewinn. Er tritt nach außen nicht in Erscheinung und haftet auch nicht.