Grundlagen des deutschen wirtschaftsrechts. Основы немецкого экономического права, страница 17

3.  Erbschein bzw. Erbzeugnis ist die gerichtliche Bescheinigung über das Erbrecht und die Größe des Erbteils einer oder mehrerer Personen. Mit dem Erbschein kann der Erbe Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts führen.

4.  Gegenseitiger Vertrag ist ein Vertrag, aus dem beide Parteien Verpflichtungen treffen (Gegenstück: einseitiger Vertrag, z.B. der Schenkungsvertrag, der nur den Schenker verpflichtet). Diese Verpflichtungen stehen zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis. So z.B. verpflichtet sich durch den Kaufvertrag der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben, während sich der Käufer verpflichtet, an den Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Es handelt sich hierbei um synallagmatische Verknüpfung, weil der Verkäufer seine Sache nur deshalb übereignen möchte, weil er den Kaufpreis erstrebt.

5.  Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück (Grundpfandrecht), das i.d.R. zur Absicherung eines Darlehens bestellt wird. Zur Sicherung der Grundschuld erfolgt die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, d.h. das Grundstück haftet und nicht der jeweilige Eigentümer. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht vom Bestand einer zu sichernden Forderung abhängig; so kann z.B. von vornherein für den Eigentümer eine Grundschuld bestellt werden: sog. Eigentümer-Grundschuld. Wird aber eine Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen bestellt und wird das Darlehen zurückbezahlt, so bleibt die Grundschuld unverändert bestehen (Eigentümer-Grundschuld) und kann später als Sicherheit für ein neues Darlehen wiederverwendet werden. Die Grundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.

6.  Hypothek ist ein Pfandrecht, mit dem ein Grundstück belastet wird. Die Belastung erfolgt in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist, und zwar zur Erfüllung einer ihm zustehenden Forderung. Durch die Hypothek wird ein Kredit oder eine sonstige Geldforderung abgesichert. Im Gegensatz zur Grundschuld ist sie eng mit der gesicherten Forderung verbunden (akzessorisch), verändert sich die Forderung, hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Hypothek: wird z.B. das gesicherte Darlehen zurückbezahlt, wandelt sie sich kraft Gesetzes in eine Eigentümergrundschuld.

7.  Zweipersonenverhältnis. Die Aufgliederung in Zweipersonenverhältnisse ist notwendig, um bei der Prüfung einer Klausur mit einer Beteiligung von mehr als zwei Personen feststellen zu können, welche Person überhaupt etwas von einer anderen Person fordern kann. Diese Systematisierung hilft dabei, die richtige Reihenfolge der nachfolgenden Prüfungsschritte finden zu können.



[1] Dingliche Rechtslage bedeutet: die Rechtslage hinsichtlich der tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse an einer Sache (Ding) oder einem Recht. Die dingliche Rechtslage kann geändert werden durch: Begründung, Übertragung, Änderung oder Aufhebung eines Rechts.

[2] Das Bereicherungsrecht heilt die Wunden, die das Abstraktionsprinzip schlägt – право неосновательного обогащения заживляет раны, которые наносит принцип абстракции.

[3] Deshalb wird in Lektion 14 die Auswirkung der Prinzipen auf die Lösung eines Beispielsfalls ausführlich dargestellt.