Die gesetzliche Regelung von Insolvenzfällen, also das Konkursrecht, ist ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Unternehmen müssen gegründet werden können, aber auch (geordnet) in Konkurs gehen können.
R.Osterkamp, Marktwirtschaft verstehen und gestalten
WORTSCHATZ
Erklären Sie die folgenden Begriffe in Ihrer Muttersprache aus dem Zusammenhang des Textes:
die Insolvenz
insolvent
Syn. zahlungsunfähig
die Zahlungsverpflichtung (-en)
der Konkurs
das Gericht (-e)
das gerichtliche Konkursverfahren
der Vergleich
das gerichtliche Vergleichsverfahren
die Schuld (-en)
schulden
überschulden
der Schuldner (-)
aufkommen (a,o) für A.
nachkommen (einer Pflicht)
heranziehen (0,0) zu D.
verzögern
schädigen
verschleiern
regeln
ZUM DETAILVERSTÄNDNIS
Lesen Sie den Text noch einmal und beantworten Sie die Fragen:
1. Was versteht man unter dem Begriff „Insolvenz eines Unternehmens bzw. einer Privatperson"?
2. Wie wird der Fall der Insolvenz in Deutschland geregelt?
3. Von wem muss (und kann) das gerichtliche Vergleichsverfahren beantragt werden?
4. Was setzt das gerichtliche Vergleichsverfahren voraus?
5. In welchem Fall wird das gerichtliche Konkursverfahren angemeldet?
6. Wie werden die Ansprüche der Gläubiger in einem gerichtlichen Konkursverfahren befriedigt?_
7. Was versteht man unter dem Begriff „Konkursrecht“?
Reihe 5
Steuer * Einkommensteuer • Körperschaftsteuer* Umsatzsteuer
Textarbeit
Steuern
Das Wort „Steuern" hat im Deutschen eine Doppelbedeutung. Als Substantiv meint es Zwangsabgaben an den Staat. Als Verb hat es die Beudeutung „lenken", „regulieren". Zu unterscheiden ist auch das Wort Besteuerung (Auferlegen und Eintreib von Steuern) von dem Wort Steuerung (Lenkung) der Wirtschaft. Sinnvoll kann die Wortkombination vorkommen „Steuerung durch Besteuerung" (also durch eine Lenkungssteuer; vgl. dazu Artikel Werbung, dort Beispiel für eine Lenkungssteuer). Die Steuerbehörden, also jene die besteuern, werden oft auch als Finanzbehörden bezeichnet. „Finanz" hat hier eine andere Bedeutung als in den Wortverbindungen Finanzmarkt, Hochfinanz, Finanzkapital (s. dazu das Stichwort „Kapitalmarkt").
Die Aufgaben des Staates verursachen Ausgaben. Diese können finanziert werden durch Steuern, Gebühren und Beiträge, durch Aufnahme von Krediten und durch staatliches Vermögen (z.B. Gewinnabführung von Staatsunternehmen). Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Staatsausgaben in der Marktwirtschaft wird durch Kredite finanziert. Der Anteil ist unterschiedlich von Land zu Land und Jahr zu Jahr, liegt aber in vielen Fällen im Bereich von 2-5% der Staatsausgaben. Der weitaus überwiegende Teil der Staatsausgaben wird in Marktwirtschaften mit Hilfe von Steuern finanziert. Dabei erbringen meistens nur drei Steuerarten 70-80% der gesamten Steuereinnahmen: die Einkommensteuer (vom Einkommen natürlicher Personen), die Körperschaftsteuer (vom Gewinn juristischer Personen) und die Umsatzsteuer (vgl. Artikel Einkommensteuer sowie Artikel Umsatzsteuer). Für ein funktionierendes Steuersystem in einer Marktwirtschaft ist es nicht nur wichtig, dass die Steuerarten, die Steuersätze und das Steuerrecht sinnvoll gestaltet sind. Vielmehr ist es ebenfalls sehr wichtig, daß die Steuerbehörden gut organisiert sind und wirkungsvoll arbeiten.
In den ehemaligen Planwirtschaften hat die Finanzierung der Staatsaufgaben durch Gewinnabführung der Staatsunternehmen eine bedeutende Rolle gespielt. Dabei hatte der Staat einen Zugang zu den Bankkonten der Staatsfirmen und konnte somit die Gewinnabführung selbst durchführen. Steuern im üblichen Sinne des Wortes spielten dagegen eine ganz untergeordnete Rolle. Sie wurden als typisch für den Kapitalismus und als „Instrument zusätzlicher Ausbeutung" betrachtet.
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