Pflichten des Verkäufers sind: Der Verkäufer einer Sache ist nach §433 verpflichtet, dem Käufer dieSache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Nach §434 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den gekauften Gegenstand (das Gesetz meint damit sowohl den Sach- als auch den Rechtskauf) frei von Rechten zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können.
Einzelne Fälle von Nebenpflichten des Verkäufers hat das Gesetz in §§444, 448 BGB geregelt. Der Verkäufer ist zur Auskunft über die den Gegenstand betreffenden rechtlichen Verhältnisse verpflichtet (insbesondere beim Grundstücksver. kauf). Außerdem trägt er Vermessungskosten. Darüber hinaus bestehen nach Treu und Glauben Aufklärungs-, Hinweis-, Schutz- und Unterlassungspflichten.
Die Hauptpflichten des Käufers sind: Der Käufer ist nach §433 verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Kaufsache abzunehmen. Höhe sowie Art und Weise der Kaufpreiszahlung ergeben sich regelmäßig aus der konkreten Vertragsabrede. Die Abnahmeverpflichtung ist in der Regel nur eine Nebenpflicht des Käufers.
Darüber hinaus erwachsen auch dem Käufer eine Reihe (dispositiv geregelter) gesetzlicher sowie sonstiger im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu begründender Nebenpflichten :
· Kostentragungspflicht für Abnahme, Versendung, Beurkundung und
Grundbucheintragung (§§448, 449 BGB);
· Ersatzpflicht für bestimmte Verwendungen (§450 BGB);
· Verzinsung des Kaufpreises ab Gefahrübergang (§452 BGB).
ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Welche Rechte hat der Gläubiger beim gegenseitigen Vertrag?
2. Wie sichert sich der Gläubiger seinen Vertrags gewinn, wenn er Schaden-
ersatz verlangt?
3. In welchen Fällen kann der Gläubiger sein Rücktrittsrecht ausüben?
4. Wann kann der Gläubiger Ersatzherausgabe verlangen?
5. Was muß der Gläubiger im Prozeß beweisen?
ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Säize.
den Schadenersatz verlangen; sich den Gewinn sichern; die geschuldete Leistung erbringen; wertmäßig verrechnen; vom Vertrag zurücktreten; den (Geschäfts)Verlust vermeiden; die Leistung verweigern; die erbrachte Leistung im Schadenersatz berücksichtigen; sich den Schadenersatzanspruch vorbehalten; die Schadenersatzpflicht ausschließen; den Schaden verursachen; die Eimede des nichterrullten Vertrags erheben; rur die nichtgehörige Leistung aufkommen
ÜBUNG 6. Übersetzen Sie die folgenden Substantive.
die Rechts- und Geschäftsfahigkeit der Partner; die Beschaffung von Aus-, Ein und Durchreisegenehmigungen; der Liefer- und Zahlungstermin; die Hcrstrl lungs- und Abnahmepflicht; Rechtsfolgen der Qualitäts-, Quantitäts- und Solli mentsfehler; Sorgfalts-, Informations- und Unterlassungspflichten; die Nicht oder nichtgehörige Erfiillung; die Schadenabwendungs- und -minderungspll ichl
• Elliptische Sätze
ÜB UNG. Übersetzen Sie die folgenden Sätze.
1. Soweit überhaupt, ist der Mietkauf in den meisten Ländern nur beschränkt anwendbar. 2. Der Gläubiger kann seine Leistung verweigern oder, wenn erbracht, nach §8l2WTÜckfordern. 3. Auch andere Formen der Wirtschaftszusammenarbeit, obwohl bisher nur wenig genutzt, sind zu berücksichtigen. 4. Manche Regelungen werden - soweit rechtlich zulässig - durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geändert oder ersetzt. 5. So gesehen, ist es nicht erstaunlich, daß der Käufer Ersatzlieferung vorgezogen hat.
• Ergänzung der Sätze
ÜBUNG 1. Übersetzen Sie diefolgenden Wortgruppen.
1. Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Willenserklärung. 2. Beginn der Fristen. 3. Einwendungen aus dem Vertrag geltend machen. 4. Mit dem Abschluß des Vertrages das Recht auf Leistung erwerben.
OBUNG 2. Übersetzen Sie die folgenden Sätze.
1. Das ist ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot und unmögliche Leistung. 2. Wenn der Käufer einen Mangel behauptet, kann der Verkäufer den Rücktritt ;lllbieten. 3. Für viele Waren läßt sich der Marktpreis entweder schwer oder gar 11 ich term itteln. 4. Es sollte vertraglich geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadenersatz verlangt werden kann. 5. In allen diesen Fällen 1 ',I ~Iangt die Erklärung überhaupt nicht oder nicht in vertraglich vorgesehenen Wei, •. lind Bechaffenheit in den Machtbereich des Adressaten. 6. Mit der juristischen Person geht deren Vermögen auf andere Rechtssubjekte über.
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