Übungen zur rezeption! Warenbegleitpapiere. Aufrechterhalten wurden im Wesentlichen nur Beschränkungen gegenüber der VR China, hauptsächlich bei einer Reihe Textilprodukte

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ÜBUNGEN ZUR REZEPTION!

Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes ist das zentrale Ziel der Römischen Verträge von 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. In Art.3 EWG-Vertrag wird das konkretisiert als die Verwirklichung der vier wirtschaft-

lichen Grundfreiheiten: freier Warenverkehr ohne Zölle,Kontingente und sonstige Handeishemmnisse, freier Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Die gesetzliche Grundlage für die Vollendung des EG-Binnenmarktes bis 1.1.93 bildete die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die am 3.12.85 vom Europäischen Rat in Luxemburg verabschiedet worden und nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten am 1.7.87 in Kraft getreten war.

Die· Durchführung der Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung des Binnenmarkts war bis Ende 1992 abgeschlossen worden. Das eigentliche, der Mehrheitsentscheidung unterliegende Programm wurde Mitte 1 994 mit der Verwirklichung des gemeinsamen Versicherungsmarktes im Wesentlichen abgeschlossen. Längere Fristen wurden nur in vereinzelten ) 8!;r;;:Sh.1:n ~u,ge.s,!,ande,r; "Yie u. a. Telekommunikation (bis 1998).

~chaus ~hrd~1Vvfr'rzlichung des Binnenmarkts für Personen, auch nach endgültigem Inkrafttreten des Schengener Abkommens über den freien Personenverkehr Ende März 1995. Damit sollen die Grenzkontrollen für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen den Vertragsstaaten vollständig beseitigt sein. Dem Abkommen sind beigetreten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien und Portugal.

Der Vertrag von Maastricht über die Errichtung der europäischen Union ist am 1.11.93 in Kraft getreten. Der im Dezember 1992 im niederländischen Maastricht geschlossene Vertrag legt u. a. die weiteren S~hritte in Richtung auf die europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) fest, die bis 1999 realisiert werden soll. Die sog. Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages gelten bereits in der am 1. I .94 begonnenen zweiten Phase der EWWU und werden in der dritten Stufe obligatorisch für alle Mitgliedstaaten, d. h. können bei Nichteinhaltung von den Gemeinschaftsorganen sanktioniert werden *.

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Warenbegleitpapiere:

Seit J .1.93 ist das gesamte EG-Gebiet im Hinblick auf die Anwendung des TIR-Übereinkommens (Vorübergehende Wareneinfuhr) als ein einziges und einheitliches Gebiet ohne Grenzen zu betrachten. Bei den genannten bei den Versandverfahren sind innerhalb des Gemeinschaftsgebiets im Prinzip keine Formalitäten mehr zu erfüllen. Im Rahmen des TIR-Übereinkommens ist ein neues Carnet TIR für den Transport von Tabakwaren und Alkohol eingeführt worden.

Anfang J 994 wurde von den EU-Außenministern formal das sog. Neue Gemeinsame Handelsinstrumenr;NGI) verabschiedet mit dem eine große Zahl nationaler; insbesondere mengenmäßiger Beschränkungen im Warenverkehr mit Drittländern abgeschafft wurde.

(Aufrechterhalten wurden im Wesentlichen nur Beschränkungen gegenüber der VR China, hauptsächlich bei einer Reihe Textilprodukte.

Das Bundesausfuhramt hat ein vereinfachtes Verfahren im Incra-Schengen-Handel zugelassen. Die ,Allgemeine Genehmigung für den Intra-Schengen-Handel" (ASGJ ist angelehnt an die ,Allgemeine Genehmigung für den Intra-COCOM- Handel" (GIC). Damit wird die

bAusfuhr bestimmter s~nsibler Güter und Fertigungsunterlagen (Länderliste C der Außen·

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Немецкий язык
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Конспекты лекций
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