Die Berechnung des Warenpreises. Расчет цены товара. Сумма заработной платы предпринимателя, процент на капитал, надбавка за риск

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Волошина

Дружинина

Попова

Цыбизова

Abschnitt B

Die Berechnung des Warenpreises

Jeden Tag beklagen wir uns über die hohen Preise der Waren, wir denken aber selten daran, woraus sich ein Preis zusammensetzt. Weil wir nicht wissen, wie ein Preis zustande kommt, erscheint er uns unverständlich. Wir wissen natürlich, daß ein Einzelhandelsgeschäft aus dem erzielten Warenverkauf alle Unkosten decken muß, die durch den Geschäftsbetrieb entstehen: Miete der Geschäftsräume, Beleuchtung, Heizung, Saubermachen, Löhne der Arbeiter und Gehälter der Angestellten usw.

Nicht so leicht verständlich ist die steuerliche Belastung der einzelnen Waren, wie z. B. durch die sogenannte Mehrwertsteuer. Am wenigsten denken die Verbraucher daran, daß der Kaufmann, wie jeder Berufstätige, von seiner Arbeit leben und seine Familie ernähren muß und für Zeiten eines schlechten Geschäftsganges Vorsorgen soll.

Sicher sind die ständigen Klagen mancher Kaufleute, sie würden nur Verluste haben, nicht nur übertrieben, sondern auch fadenscheinig. Trotzdem hat jeder Kaufmann bei manchen Warenarten zeitweilig Verluste zu erleiden, die natürlich auf andere Warengruppen umgelegt werden müssen.

Wenn man sich die Mühe nimmt, die Zusammensetzung eines Warenpreises in allen Einzelheiten zu verstehen, dann kann man als Verbraucher sich ein besseres Bild davon machen, worauf die Verteuerung der Waren zurückzuführen ist und warum der Lebensunterhalt immer teurer wird.

Der Kaufmann muß zuerst den Rechnungspreis der Ware als Grundlage seiner Preisberechnung feststellen. Diesen ersieht er aus der Rechnung seines Lieferers» Auf dem Weg der Ware vom Lieferer zum Käufer entstehen vielerlei Kosten: die Verpackung, die Beförderung zum Bahnhof und vom Bahnhof, die Versicherungskosten der Ware (z. B. gegen Beschädigung, Diebstahl, Feuer usw.). Für Waren aus dem Ausland müssen Zölle entrichtet werden. Alle diese einzelnen Spesen bilden zusammen-die Bezugskosten. Die Summe aus dem Rechnungspreis und den Bezugskosten ist der Einkaufspreis (= Bezugspreis) des Kaufmannes.

Des weiteren müssen alle Kosten, die er für die Führung des Geschäftes aufzuwenden hat, wie alle Raum- und Personalkosten, berechnet werden. Die Summe dieser Geschäftskosten (= Betriebskosten = Handlungskosten = Gemeinkosten) wird anteilig auf die einzelnen Waren umgelegt. Dazu nimmt er die Summe der Einkaufspreise sämtlicher bezogenen Waren (= als Summe der Bezugspreise) des letzten Jahres, z. B. 400 000 DM. Wenn die Summe aller Geschäftskosten im letzten Jahr 40 000 DM betrug, so betragen sie 10% der Summe des Einkaufspreises. Diese 10% werden dem Einkaufspreis zugeschlagen. Für manche Waren, besonders für weniger gängige, kann dieser Prozentsatz zu hoch sein. Deshalb ist es empfehlenswert, den Satz von 10% bei der betreffenden Warengruppe zu verringern. Dafür muß bei anderen Waren der Zuschlag um mehr als 10% erhöht werden. Einkaufspreis samt Geschäftskostenzuschlag ergeben den Selbstkostenpreis des Kaufmanns. Bei einem Verkauf der Ware zu diesem Preis kann er damit noch gar nichts verdienen, er hat nicht einmal den Lohn für seine Arbeit erhalten. Für seine Arbeit muß er dementsprechend eine bestimmte Summe ansetzen, die wir den Unternehmerlohn nennen. Das ins Geschäft investierte Geld muß auch verzinst werden: daraus entsteht ein zweiter Betrag, der Kapitalzins. Vorsorge für schlechte Zeiten trifft der Kaufmann, indem er einen Prozentsatz als Risikozuschlag (= Risikoprämie) auf den Preis schlägt. Die Summe aus Unternehmerlohn, Kapitalzins und Risikozuschlag ist der Gewinnzuschlag, der in Prozenten ausgedrückt auf den Selbstkostenpreis geschlagen wird.

Die Grundlage zur Berechnung der Mehrwertsteuer ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis: Dieser Unterschiedsbetrag wird mit 11% Mehrwertsteuer belastet.

Den Unterschied zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis, ausgedrückt in % des Verkaufspreises, nennen wir die Handelsspanne des Kaufmanns. Wenn der Einkaufspreis z. B. 20 DM ist, während der Verkaufspreis 30 DM beträgt, so sagen wir, daß der Kaufmann mit 33% Handelsspanne arbeitet.

Den Verkaufspreis ohne den Mehrwertsteuerzuschlag bezeichnen wir als Nettoverkaufspreis,während im Bruttoverkaufspreis auch die Mehrwertsteuer inbegriffen ist.

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